{"id":8552,"date":"2018-05-17T14:50:49","date_gmt":"2018-05-17T12:50:49","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.hasene.org\/?page_id=8552"},"modified":"2018-08-14T17:55:46","modified_gmt":"2018-08-14T15:55:46","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hasene.org\/de\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"entry\">\n<h3>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h3>\n<p>a) Der Verein f\u00fchrt den Namen:<\/p>\n<p>HASENE International<\/p>\n<p>b) Der Sitz des Vereins ist K\u00f6ln.<\/p>\n<p>c) Der Verein soll in das Vereinsregister des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts eingetragen werden. Sodann soll er den Zusatz e. V. f\u00fchren.<\/p>\n<p>d) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck<\/h3>\n<p>1. Zweck des Vereins ist insbesondere die Entwicklungszusammenarbeit.<\/p>\n<p>2. Au\u00dferdem dient der Verein der F\u00f6rderung weiterer gemeinn\u00fctziger, mildt\u00e4tiger und religi\u00f6ser Zwecke, unter anderem der Bildung und Erziehung, des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und der F\u00fcrsorge von Fl\u00fcchtlingen und Verfolgten sowie der Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger Personen.<\/p>\n<p>3. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n<p>a) Versorgen von notleidenden und benachteiligten Menschen mit Nahrungsmitteln sowie anderen Hilfsg\u00fctern;<br \/>\nb) Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Opfertierkampagne, Aktionen zur Fastenzeit und religi\u00f6sen Tagen;<br \/>\nc) Katastrophen- und Wiederaufbauhilfe;<br \/>\nd) Bereitstellung von Basisgesundheitsdiensten f\u00fcr Arme und Bed\u00fcrftige;<br \/>\ne) Kinder- und Jugendhilfe sowie F\u00f6rderung der Erziehung;<br \/>\nf) F\u00fcrsorge f\u00fcr alte Menschen;<br \/>\ng) Unterst\u00fctzung von Personen, die infolge ihres k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind;<br \/>\nh) Abbau von Bildungsnotst\u00e4nden, insbesondere durch F\u00f6rderung von Bildungsinstitutionen, Stipendienprogrammen und Sch\u00fcler- und Studentenaustauschprogrammen;<br \/>\ni) F\u00f6rderung des Umweltschutzes;<br \/>\nj) Wahrnehmung der Interessen des Verbraucherschutzes.<\/p>\n<p>4. Der Verein verwirklicht diesen Auftrag insbesondere durch die Aus\u00fcbung der Tr\u00e4gerschaft von Diensten und Einrichtungen. Durch Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im In- und Ausland soll die V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und f\u00f6rdernde Mitglieder.<\/p>\n<p>2. Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Personen sowie juristische Person erwerben.<\/p>\n<p>3. F\u00f6rdernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>4. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Ehrenmitgliedschaft einzelnen Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste bei der Unterst\u00fctzung des Vereinszwecks erworben haben.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>1. Die Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Aufsichtsrat. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung mitzuteilen.<\/p>\n<p>2. Die Aufnahme als f\u00f6rderndes Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand.<\/p>\n<p>3. Mit dem Vereinsbeitritt und Aufnahme in den Verein anerkennt jedes Mitglied die Bestimmungen und Vorgaben dieser Satzung, die erg\u00e4nzenden Richtlinien und Ordnungen sowie Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Beendung der Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/p>\n<p>2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Austrittserkl\u00e4rung durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands nach schriftlicher Zustimmung des Aufsichtsrats aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Finanzmittel<\/h3>\n<p>1. Der Verein bestreitet die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel insbesondere durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und religi\u00f6se Pflichtabgaben.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand legt den Mitgliedsbeitrag, sowie dessen Staffelung, F\u00e4lligkeit und Zahlungsart fest. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben k\u00f6nnen Umlagen bis zur doppelten H\u00f6he des Jahresbeitrags erhoben werden.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Vorstand<\/h3>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und zwei Vorstandsmitgliedern.<\/p>\n<p>2. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann durch weitere nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder erweitert werden. Dieser erweiterte Vorstand unterst\u00fctzt den Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 9.1 bei den laufenden Gesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>4. Den Vorstandsmitgliedern kann unter Beachtung des Vereinshaushaltes und der Vereinsfinanzplanung eine angemessene Verg\u00fctung nach Ma\u00dfgabe der steuerrechtlichen Vorgaben f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit gew\u00e4hrt werden. \u00dcber die H\u00f6he und Personen beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung der Vereinsziele und zur L\u00f6sung fachspezifischer Probleme Aussch\u00fcsse bilden und daf\u00fcr sachkundige Personen berufen. Die Aussch\u00fcsse k\u00f6nnen auf unbestimmte Zeit gebildet und je nach Sachlage vom Vorstand wieder aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/h3>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind.<\/p>\n<p>Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\nb) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrats,<br \/>\nc) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung und Erstellung des Jahresberichts,<br \/>\nd) Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von F\u00f6rdermitgliedern,<br \/>\ne) Beschlussfassung \u00fcber die Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Wahl und Amtsdauer des Vorstands<\/h3>\n<p>1. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Nach Ablauf seiner Amtszeit f\u00fchrt der amtierende Vorstand die Gesch\u00e4fte bis zur Wahl des neuen Vorstandes fort.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen unbeschadet der Rechte aus ihren Anstellungsvertr\u00e4gen jederzeit vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Aufsichtsrat abberufen werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Sitzungen und Beschl\u00fcsse des Vorstands<\/h3>\n<p>1. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.<\/p>\n<p>2. In den Sitzungen gefasste Beschl\u00fcsse sind in ein Protokoll einzutragen und vom Versammlungsleiter zu unterschrieben.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Aufsichtsrat<\/h3>\n<p>1. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr f\u00fcnf Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>2. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats aus, so erg\u00e4nzt sich der Aufsichtsrat durch einstimmigen Beschluss der verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrats.<\/p>\n<p>3. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat eines seiner Mitglieder mit allen Stimmen, au\u00dfer der Betroffenen, ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>4. Der Aufsichtsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.<\/p>\n<p>5. In den Sitzungen gefasste Beschl\u00fcsse sind in ein Protokoll einzutragen und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>\u00a7 14 Zust\u00e4ndigkeit des Aufsichtsrat<\/h3>\n<p>Der Aufsichtsrat ist f\u00fcr folgende Aufgaben zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>1. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und deren Abberufung<\/p>\n<p>2. Entscheidungen \u00fcber zustimmungsbed\u00fcrftige Gesch\u00e4fte.<\/p>\n<h3>\u00a7 15 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt. Sie ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n<p>2. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies beim Vorstand schriftlich beantragt oder bei der Beantragung des Aufsichtsrats.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>a) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats<br \/>\nb) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands<br \/>\nc) Entlastung des Vorstands.<\/p>\n<p>4. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.<\/p>\n<p>5. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit durch Gesetz oder diese Satzung keine abweichenden Mehrheiten vorgeschrieben sind. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter.<\/p>\n<p>6. Sitzungen der Mitgliederversammlung, die \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung beschlie\u00dfen sollen, sind nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Drittel der ordentlichen Mitglieder erschienen ist. \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>7. Ist eine Mitgliederversammlung beschlussunf\u00e4hig, ist sie mit einer Frist von 14 Tagen erneut einzuberufen. Sie entscheidet ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>8. In den Sitzungen gefasste Beschl\u00fcsse sind in ein Protokoll einzutragen und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>\u00a7 16 Einladung der Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>1. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von zwei Wochen, zur au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und Angabe von Datum, Ort und Zeit einzuladen. Die schriftliche Einladung ist an die zuletzt schriftlich mitgeteilte Mitgliedsanschrift zu richten. Sie gilt mit dem auf die Absendung folgenden \u00fcbern\u00e4chsten Tag als zugegangen. Alternativ kann die schriftliche Einladung durch pers\u00f6nliche \u00dcbergabe oder durch Versand der Einladung per E-Mail erfolgen. Die Zustellung der Einladung erfolgt an die zuletzt schriftlich mitgeteilte E-Mail-Adresse.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekannt zu geben.<\/p>\n<p>3. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n<h3>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p>2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n<p>3. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Islamische F\u00f6deration Berlin e. V., die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h3>\u00a7 18 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h3>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dieser Satzung ergebenden Rechte und Pflichten sowie alle Anspr\u00fcche, Forderungen und Verbindlichkeiten ist der Vereinssitz.<\/p>\n<p>Stand 28.06.2017<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz a) Der Verein f\u00fchrt den Namen: HASENE International b) Der Sitz des Vereins ist K\u00f6ln. c) Der Verein soll in das Vereinsregister des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts eingetragen werden. Sodann soll er den Zusatz e. V. f\u00fchren. d) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck 1. 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