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„STARKE ZUSAMMENARBEIT IST FÜR DEN SCHUTZ VON GEFLÜCHTETENRECHTEN UNERLÄSSLICH“

Bekir Altas 21. August 2026

2026 jährt sich die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zum 75. Mal.  Seit 75 Jahren bietet sie Millionen Menschen einen rechtlichen Rahmen für Schutz und die Wahrung ihrer Rechte. Dieses Jubiläum ist zugleich ein wichtiger Aufruf, das Bekenntnis zum Asylrecht, zur internationalen Solidarität und zum Schutz von Geflüchteten zu erneuern.

In einer Zeit, in der der Zugang zu Asyl erschwert wird und grundlegende rechtliche Garantien, insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung, unter Druck  stehen, gewinnt die Zusammenarbeit zwischen Staaten, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft mehr denn je an Bedeutung.

HASENE International e. V.

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In diesem besonderen Jubiläumsjahr stellt die in Genf unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen HASENE und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) einen wichtigen Schritt zur Stärkung humanitärer Hilfe und Schutzmaßnahmen dar.  Sie ermöglicht gemeinsame Projekte, die auf die jeweiligen Bedingungen in den Krisengebieten abgestimmt sind, und eröffnet neben Soforthilfe auch Kooperationen in den Bereichen Unterkunft, Gesundheit, Bildung, sauberes Wasser, Hygiene und finanzielle Unterstützung.

Mit HASENE-Vorsitzendem Bekir Altaş sprachen wir über die Vereinbarung mit UNHCR, dessen Rolle bei Flucht und Vertreibung, den Schutz der Rechte von Geflüchteten, die Bedeutung von Sensibilisierungsarbeit und die Gefahren für das Asylrecht, insbesondere in Europa.


2026 jährt sich die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zum 75. Mal. Welche Bedeutung hat dieses Jubiläum für Sie?

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist eine historische Übereinkunft, die nach den verheerenden humanitären Folgen des Zweiten Weltkriegs zum Schutz von Menschen entstand, die vor Verfolgung und Gefahr fliehen mussten. Auch 75 Jahre später haben ihre Grundsätze nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren. Weltweit müssen Millionen Menschen wegen Kriegen, Konflikten, politischer Verfolgung und schwerer Menschenrechtsverletzungen ihre Heimat verlassen. Gleichzeitig erleben wir, dass der Zugang zu Asyl in einigen Ländern erschwert und rechtliche Schutzgarantien für Geflüchtete infrage gestellt werden.

 

Das 75. Jubiläum erinnert Staaten, internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft daher erneut an ihre gemeinsame Verantwortung. Die Grundprinzipien der Konvention, die Menschenwürde zu schützen, Diskriminierung entgegenzutreten und Menschen nicht in Länder zurückzuschicken, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht wären, müssen konsequent verteidigt werden. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung gehört zu den zentralen Säulen der Genfer Flüchtlingskonvention.

Dass unsere Vereinbarung mit UNHCR in ein solch bedeutendes Jahr fällt, ist für uns sowohl symbolisch als auch für die weitere Zusammenarbeit besonders wertvoll.

Warum ist die Kooperationsvereinbarung zwischen HASENE und UNHCR wichtig? Wie bewerten Sie sie?

Wir sehen diese Vereinbarung als wichtigen Schritt, um die humanitäre Arbeit von HASENE noch stärker, koordinierter, wirksamer und nachhaltiger zu gestalten.

UNHCR verfügt beim Schutz von Geflüchteten und gewaltsam vertriebenen Menschen über umfassende internationale Erfahrung, institutionelle Kapazitäten und ein weitreichendes Netzwerk vor Ort.

Auch HASENE verfügt durch die langjährige Zusammenarbeit mit lokalen Partnern in verschiedenen Regionen über umfassende Erfahrung vor Ort.

Wir halten es für wichtig, dass sich diese Kompetenzen gegenseitig ergänzen. Die Expertise von UNHCR im internationalen Flüchtlingsschutz, seine Koordinationserfahrung und institutionellen Möglichkeiten treffen auf die Nähe von HASENE zu den Menschen vor Ort, die langjährige Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und unseren Ansatz, Bedarfe direkt vor Ort zu erfassen.

Wie bewerten Sie die Rolle von UNHCR bei der Bewältigung von Flüchtlingskrisen?

UNHCR nur als Organisation für Soforthilfe zu betrachten, würde seiner Rolle nicht gerecht. UNHCR spielt eine zentrale Rolle beim Zugang Geflüchteter zu internationalem Schutz, bei ihrer rechtlichen und physischen Sicherheit, der Koordination zwischen Staaten und Hilfsorganisationen sowie der Entwicklung langfristiger Lösungen.

 

Zugleich setzt sich UNHCR gegenüber Regierungen, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft dafür ein, Gesetze, politische Rahmenbedingungen und Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Geflüchteten und anderen gewaltsam vertriebenen Menschen zu stärken. Dieser rechtebasierte Ansatz ist ein Grundpfeiler seiner Arbeit.

Natürlich kann keine internationale Organisation Kriege, politische Krisen oder die Ursachen von Flucht und Vertreibung allein beseitigen. Auch die Wirksamkeit von UNHCR hängt vom politischen Willen der Staaten, der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, ausreichenden Ressourcen und starken Partnerschaften mit NGOs ab.

 

Deshalb betrachten wir die Zusammenarbeit zwischen UNHCR und NGOs keineswegs als zweitrangig. Im Gegenteil: Sie ist ein wesentlicher Teil eines wirksamen Schutzsystems. Wenn internationale Erfahrung auf lokales Wissen und Kapazitäten vor Ort trifft, kann schneller und gezielter auf Krisen reagiert werden.

Welche Auswirkungen wird die Vereinbarung für Geflüchtete und gewaltsam vertriebene Menschen haben?

 

Besonders schwer treffen humanitäre Krisen Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen. Wer vertrieben wird, verliert nicht nur sein Zuhause, sondern häufig auch Arbeit, Bildungschancen, soziales Umfeld, Lebensgrundlage und Vertrauen in die eigene Zukunft.

Deshalb reicht es nicht, nur akute Bedarfe zu decken. Lebensmittel, Unterkunft, Gesundheitsversorgung, sauberes Wasser und Hygiene rechtzeitig bereitzustellen, ist lebenswichtig. Aber ebenso wichtig ist, dass Menschen ihre Rechte kennen, verlässliche Informationen erhalten, Kinder ihre Bildung fortsetzen können und Familien ein sicheres und würdevolles Leben aufbauen können.

Für uns sind humanitäre Hilfe und rechtlicher Schutz nicht voneinander zu trennen. Humanitäre Hilfe ist keine Alternative zum rechtlichen Schutz, sondern dessen Ergänzung. Während humanitäre Hilfe die Menschen heute unterstützt, trägt ein rechtebasierter Schutz dazu bei, ihre Zukunft abzusichern.

 

Wir gehen davon aus, dass diese Zusammenarbeit insbesondere für besonders gefährdete Geflüchtete und vertriebene Gemeinschaften umfassendere, koordiniertere und nachhaltigere Hilfs- und Schutzmaßnahmen ermöglichen wird.

Welchen Beitrag kann die bisherige Erfahrung von HASENE vor Ort zu dieser Partnerschaft leisten?

HASENE ist in verschiedenen Krisengebieten direkt vor Ort tätig. Wir arbeiten mit lokalen Partnern zusammen, ermitteln Bedarfe möglichst unmittelbar und begleiten die Umsetzung der Projekte.

Unsere Erfahrung vor Ort ermöglicht, Bedarfe nicht nur anhand allgemeiner Daten, sondern unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensbedingungen zu bewerten. Denn die Bedürfnisse können sich von Land zu Land, Region zu Region und selbst zwischen Gemeinschaften innerhalb derselben Region unterscheiden.

 

Die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen hilft uns, die Prioritäten der Menschen, vorhandene Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Umsetzung besser zu verstehen. Zugleich erleichtert sie die Begleitung der Projekte und ermöglicht, Rückmeldungen aus der Praxis in die weitere Arbeit einfließen zu lassen.

Wir sind überzeugt, dass die Verbindung dieser Erfahrung von HASENE mit der Expertise von UNHCR im internationalen Schutz, seiner Koordinationserfahrung und institutionellen Kapazität eine wirkungsvolle Ergänzung schafft.

In welchen Bereichen sind im Rahmen der Zusammenarbeit vorrangig Maßnahmen geplant?

Statt uns auf einen einzelnen Bereich oder ein Standardprojekt zu konzentrieren, ist es uns wichtig, nach den tatsächlichen Bedarfen vor Ort zu handeln.

 

Neben der humanitären SSoforthilfe gehören Unterkunft, Gesundheit, Bildung, sauberes Wasser und Hygiene zu den vorrangigen Arbeitsfeldern. Wenn Bedarf und Rahmenbedingungen es zulassen, können auch Programme für finanzielle Unterstützung geprüft werden.

Es wäre jedoch nicht sinnvoll, vorab einseitig festzulegen, in welchem Land, in welcher Region und welches Projekt umgesetzt wird. Die Projekte sollen auf Grundlage einer gemeinsamen Bewertung der Bedarfe, Möglichkeiten, Risiken und lokalen Bedingungen festgelegt werden.

Für uns zählt nicht nur, dass Hilfe ankommt, sondern dass sie die richtigen Menschen zur richtigen Zeit, auf die richtige Weise und unter Wahrung der Menschenwürde erreicht.

Kann diese Zusammenarbeit auch zur Sensibilisierung und zur Stärkung der Rechte von Geflüchteten beitragen?

Das halten wir für äußerst wichtig. Der Schutz von Geflüchteten beschränkt sich nicht auf Hilfsgüter. Ebenso wichtig ist, dass Geflüchtete ihre Rechte kennen, staatliche Einrichtungen und NGOs im Hinblick auf internationale Schutzstandards gestärkt und Fehlinformationen über Geflüchtete reduziert werden.

Konkrete Maßnahmen werden gemeinsam geplant und im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Zugleich soll die Zusammenarbeit langfristig eine Grundlage für Sensibilisierungsarbeit und den Ausbau von Kapazitäten schaffen.

Denkbar sind z.B. Informationsveranstaltungen für politische Entscheidungsträger und lokale Verantwortliche, Schulungen zu Flüchtlingsrechten für NGO-Mitarbeitende, mehrsprachige Leitfäden zum Zugang zu Rechten, Angebote für Medienschaffende zu sachlicher und diskriminierungsfreier Sprache sowie Projekte zur Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs. Sensibilisierungsarbeit kann Vorurteile abbauen, während ein stärkeres Rechtsbewusstsein sowohl die Praxis von Institutionen als auch die Haltung der Gesellschaft positiv beeinflussen kann.

Einen Punkt möchten wir dabei besonders hervorheben: Sensibilisierungsarbeit darf nicht nur bedeuten, über Geflüchtete zu sprechen. Es braucht partizipative Prozesse, in denen Geflüchtete ihre Erfahrungen, Bedarfe und Lösungsvorschläge selbst einbringen können.

 

Welche Bedeutung hat dabei die Zusammenarbeit zwischen Politik und Zivilgesellschaft?

Die Politik schafft den rechtlichen und administrativen Rahmen. Die Zivilgesellschaft macht Bedarfe vor Ort sichtbar, erkennt Probleme bei der Umsetzung, erreicht Menschen direkt und unterstützt den Zugang zu Rechten. Fehlt ein guter Austausch, kann eine erhebliche Distanz zwischen politischen Entscheidungen und der Realität vor Ort entstehen.

Die internationale Erfahrung von UNHCR, das Wissen der Zivilgesellschaft vor Ort und die Entscheidungskompetenz politischer Institutionen müssen sich ergänzen. Genau darin liegt die Bedeutung dieser Zusammenarbeit.

Unser Ziel ist ein Dialog, der auf verlässlichen Informationen basiert, die Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt und umsetzbare Lösungsansätze entwickelt.

Wie bewerten Sie die Einschränkung der Rechte von Geflüchteten weltweit, insbesondere in Europa?

 

Wir sehen diese Entwicklungen als große Gefahr. Staaten haben selbstverständlich das Recht, ihre Grenzen und Migrationsprozesse zu regeln.

Dieses Recht darf jedoch weder das Recht auf Asyl noch die individuelle und faire Prüfung eines Antrags, den Zugang zu Rechtsbeistand oder den Schutz vor Rückführung in ein Land aufheben, in dem Menschen Gefahren ausgesetzt wären.

Gerade Europa verfügt im Bereich der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes über eine bedeutende historische und institutionelle Erfahrung. Eine Schwächung grundlegender Schutzprinzipien in Europa kann daher auch weltweit negative Folgen haben.

Maßnahmen, die den Zugang zu Asyl oder zum Staatsgebiet verhindern, gewaltsame Zurückweisungen und politische Maßnahmen, die Menschen vom Schutzersuchen abhalten sollen, bergen die Gefahr, zentrale Grundsätze des Flüchtlingsrechts auszuhöhlen. Auch UNHCR weist darauf hin, dass solche Einschränkungen und Zurückweisungen in Europa grundlegende Schutzprinzipien beeinträchtigen.

Sicherheit und Menschenrechte dürfen dabei nicht als Gegensätze dargestellt werden. Eine geordnete und sichere Grenzverwaltung und der Schutz des Asylrechts sind gleichzeitig möglich. Die Prüfung eines Asylantrags bedeutet nicht automatisch, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Jeder Mensch muss seinen Antrag jedoch in einem sicheren und fairen Verfahren stellen können.

Werden die Rechte von Geflüchteten abhängig von politischen Umständen oder vorübergehenden Stimmungen der Öffentlichkeit eingeschränkt, schadet das nicht nur gewaltsam vertriebenen Menschen. Es schwächt zugleich Rechtsstaatlichkeit, die Verlässlichkeit internationaler Abkommen und die Universalität der Menschenrechte.

 

In einigen Ländern wird diskutiert, die Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten auf andere Staaten zu übertragen. Wie bewerten Sie diesen Ansatz?

Internationale Zusammenarbeit und faire Verantwortungsteilung sind notwendig. Es besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen Verantwortungsteilung und dem Versuch, sich dieser Verantwortung zu entziehen.

Es ist nicht gerecht, die Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten allein Ländern zu überlassen, die näher an Krisengebieten liegen oder wirtschaftlich schwächer sind. Wird diese Verantwortung ohne ausreichende rechtliche Garantien auf andere Staaten übertragen, kann dies den Zugang zu Rechten und wirksamen Rechtsmitteln erschweren.

Echte internationale Zusammenarbeit erfordert eine faire Verantwortungsteilung, die Unterstützung der Aufnahmeländer, eine Stärkung der humanitären Hilfe sowie sichere und rechtskonforme Lösungswege.

Flüchtlingskrisen machen nicht an Grenzen halt. Deshalb müssen auch die Lösungen auf Solidarität, gemeinsamer Verantwortung und internationalem Recht beruhen.

Wie sollten bei Maßnahmen für Geflüchtete Belange der Aufnahmegesellschaften berücksichtigt werden?

Der Schutz der Rechte von Geflüchteten und die Berücksichtigung der Belange der Aufnahmegesellschaften sind keine Gegensätze. Werden beide Bereiche gegeneinander ausgespielt, können gesellschaftliche Spannungen und Polarisierung zunehmen.

 

Insbesondere bei lang andauernden Krisen können lokale Gesundheits-, Bildungs-, Wohn- und Sozialsysteme zusätzlich belastet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Projekte nicht nur Geflüchtete unterstützen, sondern wenn möglich auch die Aufnahmegesellschaften und lokalen Strukturen stärken.

Ein rechtebasierter Ansatz bedeutet nicht, die Rechte einer Gemeinschaft zulasten einer anderen zu vertreten. Ziel ist es, eine faire Ressourcennutzung, gesellschaftliche Solidarität und ein gutes Zusammenleben zu fördern.

Auch Sensibilisierungsarbeit darf deshalb nicht einseitig sein. Geflüchtete müssen über ihre Rechte und Pflichten informiert werden, zugleich benötigen Aufnahmegesellschaften Zugang zu verlässlichen Informationen. Mehr Austausch und Dialog können dazu beitragen, Fehlinformationen und Vorurteile abzubauen.

Warum ist es wichtig, Geflüchtete an der Planung und Umsetzung von Projekten zu beteiligen?

 

Geflüchtete dürfen nicht nur als Empfänger von Hilfe betrachtet werden. Sie sind Träger eigener Rechte und sollten bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, mitwirken können.

Was bei der Planung am Schreibtisch sinnvoll erscheint, entspricht vor Ort nicht immer den tatsächlichen Bedürfnissen. Deshalb sollten Geflüchtete von der Bedarfsanalyse und Projektplanung bis zur Umsetzung und Auswertung einbezogen werden.

Wichtig sind zugängliche Feedback- und Beschwerdemechanismen sowie die Beteiligung von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und anderen besonders gefährdeten Gruppen. Auch die Zusammenarbeit mit von Geflüchteten geführten Organisationen und Vertretungen der Gemeinschaften kann Qualität und Vertrauen in Projekte stärken.

Auch der Koordinationsansatz von UNHCR setzt auf eine breite Zusammenarbeit, die Regierungen, Kommunen, Zivilgesellschaft, Geflüchtete und Aufnahmegesellschaften in unterschiedliche Phasen einbezieht.

Für uns ist ein Hilfsansatz wichtig, der möglichst nicht für Menschen, sondern gemeinsam mit ihnen handelt.

Nach welchen Kriterien wird sich der Erfolg dieser Vereinbarung bemessen?

Für uns ist nicht die Unterzeichnung der Vereinbarung der Maßstab für Erfolg. Entscheidend ist, welche Wirkung sie vor Ort entfaltet.

Natürlich ist wichtig, wie viele Menschen erreicht werden. Zahlen allein reichen jedoch nicht aus. Wir müssen auch betrachten, was sich im Leben der Menschen verändert, ob besonders gefährdete Personen erreicht werden und ob die Unterstützung nachhaltig wirkt.

Bei der Bewertung des Erfolgs müssen wir fragen: Kam die Hilfe rechtzeitig an? Entsprach sie dem tatsächlichen Bedarf? Wurde die Menschenwürde gewahrt? Wurden Rückmeldungen der Geflüchteten berücksichtigt? Hat sich der Zugang von Kindern zu Bildung und von Familien zu Gesundheitsversorgung und Unterkunft verbessert? Wurden lokale Partner gestärkt? Wurden die Maßnahmen transparent und rechenschaftspflichtig umgesetzt?

Der wichtigste Maßstab ist daher neben der Zahl der erreichten Menschen, inwieweit sie Zugang zu Sicherheit und Rechten erhalten und wieder mehr Einfluss auf ihr eigenes Leben gewinnen.

 

Abschließend: Was ist Ihre zentrale Botschaft zu dieser Vereinbarung und zum Schutz von Geflüchteten?

Das Ausmaß und die Vielfalt humanitärer Krisen zeigen deutlich, dass keine Organisation allein ausreicht. Heute brauchen wir stärkere Koordination, verlässlichen Informationsaustausch, faire Verantwortungsteilung und langfristige Zusammenarbeit.

Die Grundrechte von Geflüchteten dürfen nicht von politischen Entwicklungen abhängig gemacht oder eingeschränkt werden. Sicherheit zu erreichen, einen Asylantrag in einem fairen Verfahren stellen zu können und nicht an einen Ort zurückgeschickt zu werden, an dem Leben oder Freiheit bedroht sind, bildet die Grundlage des internationalen Schutzsystems.

Humanitäre Hilfe deckt akute Bedürfnisse, rechtlicher Schutz schafft die Grundlage für eine sichere und würdevolle Zukunft. Deshalb dürfen humanitäre Hilfe und rechtebasierter Schutz nicht getrennt werden.

Als HASENE möchten wir unsere Möglichkeiten, lokalen Partnerschaften und Erfahrung vor Ort für mehr Menschen einsetzen. Wir sind überzeugt, dass unsere Erfahrung in Verbindung mit der internationalen Schutz- und Koordinationskompetenz von UNHCR wichtige Ergebnisse bewirken wird.

Zugleich wollen wir das Bewusstsein für Flüchtlingsrechte bei politischen Entscheidungsträgern, Zivilgesellschaft, Medien und Öffentlichkeit stärken. Die Schwächung rechtlicher Schutzstandards weltweit, insbesondere in Europa, ist eine große Gefahr. Dem müssen wir mit einem stärkeren Bekenntnis zu den Grundprinzipien des internationalen Rechts und zur Menschenwürde begegnen.

Unser Ziel ist, dass der vereinbarte Kooperationsrahmen in umsetzbare Projekte, gestärkte Rechte sowie messbare und dauerhafte Ergebnisse vor Ort mündet.